Fragen
1. Bemerkungen zur Betriebskostenabrechnung
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Da es immer wieder Anfragen zur Betriebskostenabrechung gibt, möchten wir Ihnen dazu einige Tipps geben.
Unsere Wohnobjekte werden schrittweise auf eine funkbasierte Verbrauchserfassung umgestellt. Das hat den Vorteil , dass zur jährlichen Ablesung der Heizkostenverteiler/Wärmemengenzähler und Wasseruhren das Betreten der Wohnung nicht mehr erforderlich ist. Die elektronischen Heizkostenverteiler speichern den Wert zum 31.12. noch ein Jahr lang, sodass die Werte bei Vorlage der Abrechnung durch den Mieter überprüft werden kann.
Sollten Sie dennoch die Berechnungen nicht nachvollziehen können, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zwecks Klärung ihrer Fragen gerne zur Verfügung.
Des Weiteren raten wir Ihnen, die an den Heizkörpern angebrachten Heizkostenverteiler im Laufe des Jahres immer mal wieder auf die Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Dabei ist z. B. darauf zu achten, dass das Gerät noch ordnungsgemäß befestigt ist. Auftretende Fehler oder Defekte sind in ihrem eigenen Interesse schnellstmöglich unseren Mitarbeitern zu melden. Für die Zeit des Ausfalls wird der Verbrauch dieses Heizkörpers dann nach den gesetzlichen Bestimmungen der Heizkostenverordnung geschätzt.
In den letzten Jahren geben wir unseren Mietern immer mehr die Möglichkeit, durch die Verschließbarkeit der Müllcontainer Kosten zu sparen, da der
Mülltourismusdadurch verhindert wird. Die Initiative dazu muss aber von den Mietern selbst ausgehen, nur so wird dann ein reibungsloses Funktionieren gewährt. Die Kosten für die Schlösser und Schlüssel werden von der Wohnungswirtschaft übernommen. Je nach Wunsch und Realisierbarkeit wird den Mietern ein eigener 80 l-Restmüllbehälter gestellt, der dann separat abgerechnet wird. Erfahrungsgemäß werden die Mieter dadurch zu noch besserer Mülltrennung motiviert und dadurch werden die Gesamtkosten gesenkt.
2. Hausmüll wird teurer - wie kann ich sparen?
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Seit einigen Jahren geben wir unseren Mietern immer mehr die Möglichkeit, durch die Verschließbarkeit der Müllcontainer Kosten zu sparen, da der
Mülltourismusdadurch verhindert und die Bereitschaft zur Mülltrennung erhöht wird. Die Initiative dazu muss aber von den Mietern selbst ausgehen, da die Öffnung der Container an den Entsorgungstagen durch die Wohnungswirtschaft nicht gewährleistet werden kann. Die erstmaligen Kosten für die Schlösser und Schlüssel werden von der Wohnungswirtschaft übernommen. Je nach Wunsch und Realisierbarkeit wird den Mietern ein eigener 80 l-Restmüllbehälter gestellt, der dann separat abgerechnet wird. Bei größeren Wohnanlagen ist auch die Bereitstellung von größeren Behältern je Hauseingang möglich. Diese Verfahrensweisen haben sich in der Vergangenheit gut bewährt. Sie haben zu einer spürbaren Verringerung der Müllgebühren geführt.
3. Welche Hausmeisterkosten muss der Mieter tragen?
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Immer wieder fragen unsere Mieter, was zu den umlagefähigen Hausmeisterkosten gehört. Dazu zählen : Auswechseln von Glühbirnen, Bereitschaftsdienst, Notfalldienst, Bedienung und Überwachung der technischen Anlagen, Überprüfung technischer Einrichtungen, Gangbarhaltung der allgemein genutzten Türen und Fenster sowie der Gas- und Wassersperrhähne, Gartenpflege, Pförtnertätigkeit und Reinigungsarbeiten.
Nicht umlagefähig dagegen sind : die Durchführung von Verwaltungstätigkeiten, wie z.B. Abrechnungen, Mieterinkasso, Tätigkeiten anlässlich einer Neuvermietung, Wohnungsübergaben, Überprüfung der Ordnung im Haus und des Gesamtzustandes der Wohnungen, Beauftragung von Handwerkern, Durchführung oder Nachsicht von Reparaturen, Einweisung und Überwachung von Arbeiten herangezogener Unternehmen und Wachdienste.
4. Was sind öffentliche Lasten?
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Unter öffentlichen Lasten werden in unserem Fall die Grundsteuern verstanden, welche von der Gemeinde auferlegt werden.
5. Welche Versicherungen muss ich als Mieter übernehmen?
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Zunächst ist die Wohngebäudeversicherung durch die Mieter zu übernehmen. Diese Versicherung wird durch die Wohnungswirtschaft abgeschlossen und ist Bestandteil der Betriebskosten. Unsere Häuser sind gegen Feuer, Wasser, Sturm und Vandalismusschäden versichert. Dabei sind nur feste Gebäudebestandteile versichert.
Einrichtungsgegenstände und Wertsachen in den Wohnungen müssen im Rahmen einer Hausratversicherung durch den Mieter selbst versichert werden. Sehr wichtig ist eine Haftpflichtversicherung, die meist Bestandteil der Hausratversicherung ist. Sie schützt den Mieter vor Schäden, die er (nicht vorsätzlich) einem anderen zuführt.
6. Darf ich auf dem Balkon grillen?
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In unserem Unternehmen ist das Grillen auf den Balkonen generell verboten. Grundlage dafür ist die Hausordnung § 4. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Verstöße gegen diese Regelungen können ggf. mit einer Abmahnung bzw. mit einer ordentlichen Kündigung geahndet werden.